Allgemeine Bedingungen und Konditionen 

1. Definitionen

1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden Bestimmungen;
  • Agentur: Nexxdott, mit Sitz in Soest;
  • Kunde: die Partei, die einen Vertrag mit der Agentur abschließt oder abzuschließen beabsichtigt;
  •  Auftrag: jede Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Kunden über die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen an den Kunden;
  •  Angebot: jedes mündliche oder schriftliche Angebot der Agentur, mit ihr einen Auftrag abzuschließen;
  •  Materialien: alle Produkte, Berichte, Gutachten, Ergebnisse, Konzepte, Präsentationen und andere materielle Gegenstände, die von der Agentur im Rahmen des Auftrags entwickelt wurden

2. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Aufträge, Arbeiten, Verträge und Rechtshandlungen, mit denen die Agentur dem Kunden Waren und/oder Dienstleistungen jeglicher Art liefert.
  2. Der Geltung etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
  3. Änderungen des Auftrags oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn und soweit sie von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien schriftlich vereinbart wurden.

3. Durchführung des Auftrags

  1. Ein Angebot der Agentur ist stets freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  2. Die Angebote basieren auf den Informationen, die der Kunde der Agentur bis zum Datum des Angebots übermittelt hat. Der Kunde garantiert, dass er der Agentur alle für die Planung und Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt hat. Die Agentur ist nicht verantwortlich oder haftbar für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen und deren Verwendung.
  3. Der Auftrag wird nach dem vereinbarten Tarif ausgeführt, nachdem der Kunde das von der Agentur unterbreitete Angebot schriftlich angenommen hat. Wird das Angebot vom Kunden in keiner Weise bestätigt und führt die Agentur den Auftrag dennoch mit Zustimmung des Kunden aus, so gilt der Inhalt des Angebots als zwischen den Parteien vereinbart.
  4.  Die Agentur ist berechtigt, Dritte mit der Ausführung des Auftrags zu beauftragen.

4. Rechte und Pflichten der Agentur

  1. Die Agentur wird sich bemühen, den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Regeln der Kunst auszuführen. Die Agentur kann jedoch nicht garantieren, dass das Ziel oder das angestrebte Ergebnis des Kunden erreicht wird.
  2. Während der Ausführung des Auftrags beraten sich die Agentur und der Kunde regelmäßig über den Stand der Dinge und die Art und Weise der Ausführung des Auftrags.
  3. Wenn während der Annahme und Ausführung des Auftrags Tatsachen oder Umstände eintreten, die den Verlauf oder das Ergebnis des Auftrags beeinträchtigen (können), werden die Agentur und der Kunde einander so schnell wie möglich darüber informieren.
  4. Wenn die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen und vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen der Agentur nicht rechtzeitig oder nicht vereinbarungsgemäß zur Verfügung gestellt werden oder wenn der Kunde seinen Verpflichtungen in anderer Weise nicht nachkommt, ist die Agentur berechtigt, die Ausführung des Auftrags auszusetzen und dem Kunden die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten nach ihren üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.

5. Rechte und Pflichten des Kunden

1. Der Kunde muss sicherstellen, dass:

  • der Agentur rechtzeitig alle zweckdienlichen und notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten zur Verfügung gestellt werden, die die Agentur für die Ausführung des Auftrags benötigt;
  • alle für den Auftrag relevanten und notwendigen Tatsachen und Umstände, die sich u.a. aus Änderungen in der Politik und/oder der Organisation des Kunden und Änderungen in seinem direkten (Markt-)Umfeld ergeben, der Agentur so schnell wie möglich mitgeteilt werden, damit die Agentur diese bei der Ausführung des Auftrags angemessen berücksichtigen kann;
  • die an der Ausführung des Auftrags beteiligten Mitarbeiter des Auftraggebers ausreichend verfügbar und einsetzbar sind;
  • dem/den Berater(n) der Agentur wird, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf erstes Anfordern kostenlos ein eigener Arbeitsplatz beim Kunden mit entsprechenden Telekommunikationseinrichtungen, wie z.B. Internetanschluss, zur Verfügung gestellt.

2. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter (einschließlich der Berater der Agentur) frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder durch unsichere Verhältnisse in seinem Unternehmen oder seiner Organisation Schaden erleiden.

3. Der Kunde hält die Agentur und die von ihr beauftragten Berater schadlos gegenüber allen möglichen Ansprüchen der Steuerbehörden und/oder der Durchführungsstelle der Arbeitnehmerversicherungen (UWV) auf Einbehaltung und/oder Abführung von Steuern und/oder Sozialversicherungsbeiträgen, einschließlich der darauf entfallenden Zinsen und etwaiger Verwaltungsstrafen, die im Zusammenhang mit den von der Agentur und den von ihr beauftragten Beratern ausgeführten Arbeiten stehen, gleich unter welcher Bezeichnung und aus welchem Grund. 

6. Anpassung des (Inhalts der) Bestellung

  1. Wenn im Rahmen des Auftrags Umstände eintreten, die zu Beginn des Auftrags nicht vorhersehbar waren, wird in gegenseitiger Absprache und in gutem Einvernehmen nach einer Lösung gesucht, die beispielsweise auch eine Anpassung des (inhaltlichen) ursprünglichen Auftrags umfasst.
  2.  Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Anpassungen (des Inhalts) des Auftrags (z. B. Änderung des Umfangs, der Arbeitsmethode oder der Vorgehensweise) die vereinbarte Planung beeinflussen können. Beruht die Änderung (des Inhalts) des Auftrags auf Wünschen oder Handlungen des Auftraggebers oder auf sonstigen Umständen, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind, so kann die Agentur die sich daraus ergebenden Mehrarbeiten als zusätzlichen oder gesonderten Auftrag auf der Grundlage ihrer üblichen Sätze berechnen.

7. Vertraulichkeit

  1. Beide Vertragsparteien stellen sicher, dass alle von der anderen Vertragspartei erhaltenen Informationen, von denen bekannt ist oder bekannt sein sollte, dass sie vertraulich sind, geheim gehalten werden, es sei denn, eine rechtliche Verpflichtung schreibt die Offenlegung dieser Informationen vor. Die Vertragspartei, die die vertraulichen Informationen erhält, verwendet sie nur für den Zweck, für den sie zur Verfügung gestellt wurden. Informationen gelten in jedem Fall als vertraulich, wenn sie von einer der Parteien als solche bezeichnet worden sind. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur darf der Kunde die Vorgehensweise, die Arbeitsweise und die Materialien der Agentur nicht an Dritte weitergeben.

8. Dauer und Beendigung des Auftrags

  1. Die Abtretung wird für ihre Dauer eingegangen und endet daher von Rechts wegen, wenn die Abtretung abgeschlossen ist.
  2.  Der Auftraggeber erkennt an, dass die Dauer und die Planung des Auftrags von allen möglichen unvorhergesehenen Faktoren beeinflusst werden können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Qualität der vom Auftraggeber im Rahmen des Auftrags zur Verfügung gestellten Informationen und den (Grad der) Verfügbarkeit und den Einsatz der am Auftrag beteiligten Mitarbeiter des Auftraggebers.
  3.  Die Agentur wird sich bemühen, den Auftrag im Rahmen der vereinbarten Planung auszuführen. Diese Planung und die darin enthaltenen (Teil-)Fristen können jedoch niemals als Fristen angesehen werden. Die Überschreitung der Planung und der darin enthaltenen (Teil-)Fristen berechtigt den Auftraggeber - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur - nicht zur vollständigen oder teilweisen Auflösung oder Stornierung des Auftrags und auch nicht zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens.
  4.  Beide Parteien haben das Recht, den Auftrag vorzeitig mit einer Frist von einem (1) Kalendermonat schriftlich zu kündigen, wenn und soweit eine von ihnen nachweist, dass die Durchführung des ursprünglich vereinbarten Auftrags und etwaiger Zusatzaufträge aus gewichtigen Gründen erheblich erschwert oder unmöglich geworden ist und die Durchführung des Auftrags nicht mehr zumutbar ist.
  5.  Bei Beendigung des Auftrags, aus welchem Grund auch immer, hat der Kunde die Agentur für alle bis dahin im Rahmen des Auftrags geleisteten Arbeiten rechtzeitig und vollständig zu entschädigen. Alle bereits an den Kunden gesendeten Rechnungen bleiben fällig und werden zum Zeitpunkt der Kündigung sofort fällig.
  6.  Jede Partei ist berechtigt, die Kommission ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wenn die andere Partei a) einen Konkursantrag stellt, b) einen Zahlungsaufschub beantragt, c) ihre Geschäftstätigkeit aufgibt oder d) ein wesentlicher Teil des Vermögens der anderen Partei beschlagnahmt wird. Im Falle der Auflösung ist die Agentur in keinem Fall verpflichtet, bereits erhaltene Gelder zurückzuzahlen oder dem Kunden Schadenersatz zu leisten.

 9. Preise und Kosten

  1. Die von der Agentur erbrachten Leistungen werden dem Kunden nach Zeitaufwand und Kosten in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, stellt die Agentur einmal im Monat eine (Vorschuss-)Rechnung aus. Im Falle der Lieferung von Produkten wird eine Rechnung bei oder nach der Lieferung der Produkte übermittelt.
  2. Die Tarife der Agentur und die darauf basierenden Kostenvoranschläge enthalten alle Kosten wie normale Bürokosten sowie Reise- und Unterbringungskosten. Für die Produkte gelten die jeweils gültigen Preislisten oder Angebotspreise. Die Kosten Dritter, die der Agentur im Rahmen des Auftrags entstehen, werden dem Kunden gegen Vorlage von Rechnungen in Rechnung gestellt.
  3.  Alle Preise und Tarife verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer (VAT) und anderer staatlicherseits erhobener Abgaben. Zwischenzeitliche Änderungen, die eine Anpassung der Tarife oder Preise erforderlich machen, werden dem Kunden höchstens einmal alle sechs Monate in Rechnung gestellt.

 

10. Zahlung

  1. Der Kunde hat alle Rechnungen der Agentur innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf das von der Agentur angegebene Konto zu zahlen.
  2.  Wenn der Kunde die fälligen Beträge nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlt, ist er in Verzug, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, und schuldet auf den ausstehenden Betrag die gesetzlichen Handelszinsen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zusätzlich zum geschuldeten Gesamtbetrag zu zahlen, einschließlich der von externen Sachverständigen berechneten Kosten zusätzlich zu den gerichtlich festgesetzten Kosten.
  3. Die Agentur ist berechtigt, vor der Erfüllung ihrer Verpflichtungen die vollständige Bezahlung und/oder eine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung durch den Kunden zu verlangen, wenn es nach Ansicht der Agentur wahrscheinlich ist, dass der Kunde seine Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllen (können) wird.

 11. Haftung

  1. Die Agentur und die von ihr beauftragten Berater haften nur für Schäden, die dem Kunden als unmittelbare Folge eines zurechenbaren Mangels bei der Ausführung des Auftrags entstehen. Die vorgenannte vertragliche Haftung der Agentur und die Haftung aus anderen Gründen ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, den die Agentur vom Kunden für ihre Tätigkeit im Rahmen des Auftrags erhalten hat. Dauert der Auftrag länger als sechs Monate, ist die vorgenannte Haftung auf einen Betrag begrenzt, der dem Gesamtbetrag entspricht, den die Agentur in den letzten sechs Monaten vor Eintritt des Schadens vom Kunden für ihre Tätigkeit im Rahmen des Auftrags erhalten hat.
  2.  Die Agentur und die von ihr beauftragten Berater haften nicht für Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch die Anwendung oder Nutzung der Materialien, Ideen und/oder Ergebnisse der Arbeit entstehen. Der Kunde stellt die Agentur sowie die von der Agentur im Rahmen des Auftrags eingeschalteten Berater und Dritten von allen in diesem Absatz genannten Schäden frei.
  3.  Eine Haftung der Agentur wegen zurechenbarer Nichterfüllung des Vertrages tritt nur ein, wenn der Kunde die Agentur unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung des Mangels in Verzug setzt und die Agentur auch nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung ihrer Verpflichtungen weiterhin zurechenbar versäumt. Die Inverzugsetzung sollte eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, die es der Agentur ermöglicht, adäquat zu reagieren.
  4.  Die Agentur haftet nicht für Folgeschäden, Handelsschäden oder indirekte Schäden, die dem Auftraggeber durch die Nichterfüllung, die nicht rechtzeitige Erfüllung oder die nicht ordnungsgemäße Erfüllung durch die Agentur entstehen.
  5.  Die in diesem Artikel 11 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn und soweit auf Seiten der Agentur Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  6. Voraussetzung für das Bestehen eines Anspruchs auf Entschädigung ist immer, dass der Kunde den Schaden so schnell wie möglich nach seinem Auftreten schriftlich bei der Agentur meldet. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Agentur verjährt mit Ablauf von sechs (6) Kalendermonaten nach Entstehen des Anspruchs.

12. Rechte an geistigem Eigentum

  1. Sofern die Agentur und der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, ist und bleibt die Agentur der vollständige und ausschließliche Eigentümer der (geistigen) Eigentumsrechte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Designrechte und Datenbankrechte), die an den Materialien bestehen.
  2. Die Agentur räumt dem Kunden das Recht ein, die Materialien, einschließlich beispielsweise der Ergebnisse von Think Tanks, ausschließlich innerhalb und zum Nutzen seiner eigenen Organisation zu verwenden, jedoch erst, nachdem der Kunde alle seine (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Auftrag erfüllt hat. 
  3. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur ist es dem Kunden nicht gestattet: a) das Material zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen, es zu veröffentlichen oder in irgendeiner Weise außerhalb des Personenkreises zu vervielfältigen, der im Rahmen des Auftrages zu den unmittelbar mit dem Auftrag befassten Mitarbeitern gehört.

 13. Schlussbestimmungen

  1. Wenn eine der Parteien von höherer Gewalt im Sinne von Artikel 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs betroffen ist, hat diese Partei die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen. Die Parteien werden dann versuchen, in Gesprächen eine vernünftige Lösung zu finden. Dauert die Situation höherer Gewalt länger als drei (3) Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung zu kündigen. Das, was aufgrund des Auftrags bereits geleistet wurde, wird im Falle höherer Gewalt anteilig abgerechnet, ohne dass die Parteien einander etwas anderes schulden.

 14. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

  1. Für alle Streitigkeiten, die sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Aufträge oder Verträge, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt wurden, beziehen und/oder sich daraus ergeben, gilt das niederländische Recht.
  2. Im Falle von Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Agentur versuchen die Parteien zunächst, den Streit gütlich beizulegen. Alle Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, sind ausschließlich dem zuständigen Gericht in Amsterdam vorzulegen.

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